StartseiteInhaltKontaktImpressum & Datenschutz   Schrift:

Ansprechpartner

Peter Günther
Telefon:
06622-405-0
Telefax:
06622-405-200
E-Mail:
infoguenther-oelde

günthercard

Häufige Fragen und Antworten (FAQ)


Frage 1. Wie setzt sich der Kraftstoffpreis zusammen?


Antwort: Der Kraftstoffpreis setzt sich aus drei Komponenten zusammen: Wareneinstand, staatliche Abgaben und Marge.

Der Wareneinstand ist der Preis, der für das fertige Produkt Kraftstoff auf dem internationalen Beschaffungsmarkt (Europa: Rotterdam) gezahlt werden muss. Dieser Preis ist von Faktoren wie Rohölpreis, Dollarkurs und der Angebots- und Nachfragesituation auf dem Weltmarkt abhängig. Bei der Preisbildung an den internationalen Märkten spielen politische wie psychologische Faktoren ebenfalls eine Rolle: Krisen, Kriege oder Prognosen zur künftigen Preisentwicklung können den Preis beeinflussen.

Den mit Abstand größten Teil beim Kraftstoffpreis machen die staatlichen Abgaben aus. Über 70 Prozent entfallen auf die Energie- und die darin enthaltende Ökosteuer sowie auf die Mehrwertsteuer. Zusätzlich sind Mineralölunternehmen verpflichtet, einen Beitrag an den deutschen Erdölbevorratungsverband (EBV) zu zahlen – für die Einlagerung von Mengen für mögliche Krisenzeiten.

Die Marge deckt alle anfallenden Kosten beim Unternehmen, beispielsweise die Spedition zur Tankstelle oder die Vertriebs- und Verwaltungskosten. Außerdem wird hieraus die Provision für den Tankstellenunternehmer bezahlt.

Mehr über die Zusammensetzung des Kraftstoffpreises, finden sie auf der Seite www.mwv.de.



Frage 2. Warum sind die Kraftstoffpreise bei allen Wettbewerbern gleich?

Antwort: Wegen der hohen Preistransparenz können an einer Tankstelle selbst geringfügig höhere Preise als die der Wettbewerber sofort zu Absatzverlusten an dieser Station führen. Auf Preissenkungen eines Wettbewerbers muss daher schnell reagiert werden. Dies führt zu einem kontinuierlichen Preisverfall, der an einem bestimmten Punkt durch Preiserhöhungen wieder aufgefangen wird. Auslösender Faktor für Preiserhöhungen ist also die kontinuierliche Senkung in der gesamten Branche sowie ein Anstieg der Produktpreise auf dem für Europa preisbestimmenden Rotterdamer Markt, der alle Wettbewerber gleichermaßen trifft.


 

Frage 3. Was ist Super E10?


Neues Produkt Super E10

Dem bisherigem Superkraftstoff, der bereits eine Bioethanolbeimischung von 5% hatte, werden jetzt 10% Bioethanol beigemischt. Gleichzeitig nennt sich der Superkraftstoff mit 10% Bioethanol nicht mehr nur „Super“ sondern „Super E10“.


Da nicht alle Kraftfahrzeuge den neuen Superkraftstoff mit 10% Bioethanol vertragen, muss sich jeder Autofahrer vor dem erstmaligen Tanken von Super E10 vergewissern, ob sein Fahrzeug auch Super E10 verträgt.


Dies geschieht am einfachsten mit der rechtsverbindlichen Übersicht der DAT Deutsche Automobil Treuhand GmbH unter dem Link

www.dat.de/e10liste/e10vertraeglichkeit.pdf.


Hier sind alle Fahrzeuge aufgeführt, die keine 10%-ige Bioethanolbeimischung vertragen. Die sog. E10-Verträglichkeitsübersicht, auch DAT-Liste genannt, ist im Auftrag der Hersteller und Importeure erstellt worden. Informationen sind auch unter www.adac.de/e10 verfügbar.


Die DAT-Listen liegen auch an den Tankstellen zur Einsicht aus.


93% aller Fahrzeuge und 99% aller deutschen Hersteller

vertragen Super E10!

 

 

Super E10 ist an immer mehr Tankstellen in Deutschland verfügbar. Nach einer anfänglichen Kaufzurückhaltung entscheiden sich immer mehr Autofahrer

für Super E10.

 

Fahrzeuge, die kein Super E10 tanken dürfen, können weiterhin die Kraftstoffe Super oder Super Plus tanken. Super und Super Plus haben weiterhin eine Bioethanolbeimischung von 5%. Jedoch kostet Super und Super Plus in der Regel mehr als Super E10. Wenn Autofahrer noch Unsicherheiten über die Verträglichkeit von Super E10 haben sollten sie sich an Ihren Hersteller wenden.


 

An den Tankstellen liegen zur Klarheit die DAT-Listen mit Informationen zur Fahrzeugverträglichkeit zur Ansicht aus. Darüber hinaus stehen Flyer mit den Hotline-Nummern der Autohersteller zur Verfügung. Unser Interesse ist es, dass der Autofahrer Klarheit über die E10-Verträglichkeit seines Fahrzeugs erhält.



 
Günther-Tank GmbH | Robert-Bunsen-Str. 16-18 | 36179 Bebra | Telefon: 06622 / 405-0 | Telefax 06622 / 405-200